NRP - Neue Regionalpolitik

Mit der Neuen Regionalpolitik (NRP) ermöglichen der Bund und die Kantone die Förderung von Projekten, welche die Innovationskraft, Wertschöpfung und Attraktivität der Regionen nachhaltig stärken.

Das Programm bietet Akteurinnen und Akteuren aus dem Tourismus die Möglichkeit, zusammenzuarbeiten und gemeinsam die grundlegenden Ziele zu verfolgen: Die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Schaffung oder Erhaltung von Arbeitsplätzen in den Regionen des Kantons St. Gallen. Die Grundlage für den Erhalt von Bundesmitteln bildet das kantonale Umsetzungsprogramm.

Für eine Förderung im Rahmen der NRP ist eine Mitfinanzierung durch die Projektinitiierenden erforderlich: Mindestens ein Drittel der Projektkosten müssen durch Eigenmittel, Eigenleistungen oder Beiträge von Projektpartnern gedeckt werden. Die übrigen zwei Drittel werden je zur Hälfte durch den Kanton St. Gallen und den Tourismusfonds beigesteuert.

Kriterien

Das Projekt schafft direkt regionale Wertschöpfung oder bereitet deren Entwicklung vor. Es zeigt das Marktpotenzial auf, und wie zur Schaffung oder zum Erhalt von Arbeitsplätzen beigetragen wird.

Das Projekt trägt zur Stärkung der Innovationsfähigkeit einer Region oder zur Schaffung von Produkten oder Dienstleistungen bei, die bisher ungestillte Bedürfnisse befriedigen.

Das Projekt leistet einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung.

Das Projekt wirkt mehrheitlich im räumlichen Perimeter der NRP, d.h. in den ländlichen Räumen, Berggebieten und Grenzregionen. Das Projekt macht dabei nicht an lokalen, regionalen oder kantonalen Grenzen halt, sondern ist auf den funktionalen Raum ausgerichtet.

Der Hauptfokus der NRP liegt auf Projekten, die zur Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen beitragen, die aus der Region exportiert werden bzw. auf Projekten, welche die Exportfähigkeit einer Region stärken. In Ergänzung dazu können Projekte gefördert werden, die nicht exportorientiert ausgerichtet sind, jedoch Wertschöpfung innerhalb der Region generieren.

Die Projektträgerschaft ist überbetrieblich. Überbetrieblich heisst: Mehrere voneinander unabhängige Firmen sind inhaltlich und finanziell am Projekt beteiligt. Das bedeutet, dass sich die Trägerschaft des Projekts aus mehreren Unternehmen bzw. Organisationen zusammensetzt, die sich substanziell – und nicht nur ideell – am Projekt beteiligen. Die Initiatoren eines Projekts können einzelbetrieblich organisiert sein, die Trägerschaft des Projekts (z.B. Vorstandsmitglieder eines neu gegründeten Vereins) muss jedoch überbetrieblich sein.

Eine Förderung über die NRP ist während der Entwicklungs- und Aufbauphase eines Projekts möglich. Diese hängt vom Projekt ab, sollte aber nicht mehr als vier Jahre betragen. Die Projekte müssen plausibel darlegen, wie sie längerfristig wirtschaftlich tragfähig sind.

Das Projekt entspricht den vom zuständigen Kanton bzw. den von den zuständigen Kantonen definierten Förderinhalten und -schwerpunkten und trägt zu einer kohärenten Raumentwicklung bei.

Das Projekt fällt nicht in den Kernbereich eines anderen Förderinstruments des Bundes und steht nicht im Widerspruch zu Strategien anderer Sektoralpolitiken.